Als SKJR erreichen uns viele Informationen zum Thema Corona und Jugendarbeit aus unterschiedlichen Quellen. Wir haben im Folgenden versucht, diese zusammenzufassen und zu sortieren. Ihr habt auch etwas, was für andere Jugendverbände interessant sein könnte? Oder euch fehlen Informationen an dieser Stelle, die hier unbedingt mit aufgenommen werden sollen? Dann freuen wir uns über eine kurze Mail an info@skjr-hn.de
Online vernetzt bleiben mit den Jugendlichen
Die meisten Interaktionen finden wegen #socialdistancing aktuell via Online-Konferenz-Tools statt. Dazu gibt es unterschiedliche Erfahrungen, die wir zusammengetragen haben:
- Jitsi-Meetings: Jitsi funktioniert ohne Anmeldung und ist in Sachen Datenschutz aus Sicht von Medienpädagogen okay: https://hackmd.io/@phwampfler/jitsi
- Zoom-Meetings: Zoom ist aktuell eines der beliebtesten Tools für Online-Meetings. Es gibt unterschiedliche Meinungen zum Datenschutz mit diesem Tool. In der Bezahlversion ist eine datenschutzrechtliche Einstellung möglich.
- Wichtig sollte bei jedem Online-Meeting der Hinweis „Zur Durchführung des Online-Meetings verwenden wir „XYZ“ vor der Einladung erfolgen und die eigene entsprechend Datenschutzerklärung angepasst sein.
- Für weitere online-Partizipationsmöglichkeiten gibt es hier ein paar tolle Ideen unter jugend.beteiligen.jetzt
- Von Discord raten Datenschützer*innen aktuell ab. Die Plattform ist zwar sehr beliebt und kostenlos, aber es besteht keine Ende- zu-Ende-Verschlüsselung. Bei der Fachstelle für Jugendmedienkultur kann man sich über Discord-Handreichung (pdf) weiter informieren.
Was kann man denn jetzt überhaupt noch machen?
Es gibt mittlerweile eine große Anzahl an Sammlungen und Ideen, wie man Jugendarbeit mit #socialdistancing kreativ umsetzen kann.
- Die Facebook-Gruppe der AGJF: OKJA in Zeiten von Corona: Ideen, Angebote, Fragen, Links sammelt Anregungen und Ideen. Der Gruppe kann jede*r Interessierte beitreten.
- Hörbücher, Filme ,TV-Programmtipps, Theater, Museumsbesuche und noch mehr Ideen findet man hier zusammengestellt von der AGJ
- Natürlich stehen auch die meisten örtlichen Bibliotheken mit Angeboten zur Verfügung. Ein Blick ins Netz lohnt sich.
- Viele Einrichtungen haben in den letzten Wochen mit kreativen Ideen versucht, Kontakt mit jungen Menschen zu halten. In den entstandenen digitalen Jugendhäusern werden Kochrezepte ausprobiert, Interviews via Instagram geführt, zusammen gechattet und gespielt. Daneben gibt es aus der Jugendarbeit organisierte Nachbarschaftshilfen, zusammengestellte Überraschungstüten zum Abholen oder das Angebot zum Spaziergang mit Abstand. Die meisten fiebern trotzdem der ersehnten Eröffnung ihrer inzwischen aufgeräumten, entrümpelten oder frisch renovierten Einrichtung entgegen. Wohl wissend, dass ein Normalbetrieb erstmal nicht möglich sein wird.
- Auch die Kreisjugendpflege des Landratsamt Heilbronn ist mit ihrem vorgesehenen Jahresprogramm 2020 durch die Corona-Pandemie betroffen. Aktuell sind sie dabei alternative Formate auszuprobieren, um alle Aktiven weiterhin mit Austausch- und Qualifizierungsangeboten zu unterstützen. Für Anregungen und Ideen kann die Kreisjugendpflege direkt kontaktiert werden.
- Der_Tugendvogel bietet allen an demokratieinteressierten Jugendhäusern und Institutionen einen Newsletterservice zur Kampagne #werteleben an. Jugendliche haben eine Online-Redaktion gebildet und thematisieren jede Woche einen demokratischen Wert inkl. Bildern zum Teilen auf Instagram und Hintergrundinformationen und freuen sich über Mitmacher*innen, Follower und Teiler*innen. Mehr dazu auf Instagram oder auf der Webseite
Was sagen die offiziellen Stellen der Jugendarbeit?
Am 16.12.2020 trat die neue allgemeine Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg in Kraft. In dieser steht, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bis zum 10.01.2021 grundsätzlich untersagt sind.
Ausnahme ist, wenn sich die Angebote nach § 13 (Jugendsozialarbeit) oder nach § 14 (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) richten. Dort gelten dann die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich nicht. Die Jugendhäuser und alle anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit können also weiter als Anlaufstelle für die Sorgen und Nöte von Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden. Ein offener Betrieb ist allerdings nicht mehr möglich. Dennoch muss bei jedem Angebot zwischen dem Infektionsschutz und den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen abgewogen werden.
Weiterhin geschlossen sind alle Einrichtungen, die der „Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, wie Jugendtheater, Jugendkinos“. Auch Kinder- und Jugendfreizeiten bleiben untersagt. Das bedeutet: keine Skifreizeiten über die Weihnachtsferien, leider auch keine anderen, freizeitbezogenen Ferienangebote.
Nähere Ausführungen findet ihr auch auf der Homepage der AGJF www.agjf.de und www.ljrbw.de
Finanzielle Hilfen?
- Es gibt die Möglichkeit bereits geförderte Maßnahmen von Lehrgängen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter und von Seminaren der außerschulischen Jugendbildung nach den Nummern 12 und 13 der Verwaltungsvorschrift außerschulische Jugendbildung (VwV, siehe Anlage) auf webbasierte Lehr- und Lernformate umzustellen. Nach Ziffer 6.2 werden für die Durchführung von webbasierten Bildungsangeboten der außerschulischen Jugendbildung im Zeitraum vom 17.3.2020 bis 30.9.2020 Zuschüsse gewährt. Bis max. 50% der beantragten Teilnahmetage für 2020 können als webbasierten Bildungsangebote nachgewiesen werden. Auf der Seite des Landesjugendrings gibt es weitere Informationen dazu oder folgendes Formular direkt ausfüllen.
- der Aufwand für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ist in diesem Jahr höher als sonst. Die Corona bedingten Regelungen erfordern viel Engagement. Das zuständige Sozialministerium hat in diesem Zusammenhang schon mehrfach die Förderung der freien Träger und deren Angebote verändert und erhöht und nun gibt es eine weitere Anpassung: Die Teilnehmer*innen-Betreuer*innen-Relation wird für „Erholungsaufenthalte in Heimen und Zeltlagern“ von bisher 11:1 auf 5:1 verändert, bei Jugendgruppenfahrten von 6:1 auf 5:1.
- Hausfonds: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt im Auftrag der Bundesregierung nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie einer Richtlinie Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle als Billigkeitsleistungen. Billigkeitsleistungen sind Leistungen (hier: Zahlungen), die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Antragsfrist ist der 20.09.2020
- Corona-Rettungsschirm Baden-Württemberg: Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden.
Mitgliederversammlungen online?
Mitgliederversammlungen müssen grundsätzlich satzungsgemäß stattfinden. Man kann Sie nicht wegen Corona „ausfallen“ lassen. Soweit so klar. Gleichzeitig ist aber eine körperliche Mitgliederversammlung derzeit gemäß Corona-Verordnung bis mindestens 15. Juni verboten. Verboten heißt verboten. Auch in großen Räumen. Das kann sich natürlich jederzeit ändern, sowohl inhaltlich wie auch in Bezug auf die zeitliche Gültigkeit. Damit Pflicht und Verbot zusammenpassen, wurde ein Gesetz verabschiedet, das vereinsrechtliche Bestimmungen des BGB in Coronazeiten abmildert, das seit 27.03. und vorerst nur für das Jahr 2020 gültig ist (COVID-19 Abmilderungsgesetz Art. 2 § 5). Wer in der Satzung keine zeitliche Frist für eine MV hat, kann diese versuchen so lange zu verschieben, bis mehr Klarheit für das Jahr 2020 besteht. Wer aber vorher einen dringenden Beschluss der Mitglieder für ein Vorhaben braucht, muss die Dringlichkeit abwägen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die Neuwahl eines Vorstands kann z.B. hinausgezögert werden, wenn die Satzung die Klausel „Der Vorstand bleibt im Amt bis zur Neuwahl“ enthält. Auch ein Umlaufverfahren wäre eine Möglichkeit, um eine Abstimmung oder eine Neuwahl durchzuführen oder eine virtuelle Mitgliederversammlung zu organisieren. Dazu muss jedoch immer die eigene Satzung zu Rate gezogen werden, um zu überprüfen, ob diese Varianten möglich sind. So müssten u.E. beim Umlaufverfahren mindestens die Hälfte ALLER Mitglieder abstimmen und virtuelle getroffene Beschlüsse könnten am Minderheitenschutz scheitern, wenn z.B. nicht jedes Mitglied einen gesicherten Internetzugang hat.
Dies ist natürlich kein rechtsverbindlicher Hinweis, aber wir dachten, dass wir Euch in unsere Recherchen einbinden. Solltet Ihr abweichende oder verbesserte Informationen haben, dann freuen wir uns jederzeit über Euer Feedback!
Wissenswertes rund um Corona
- Und wenn man allgemein mit Kindern über Corona sprechen möchte, empfehlen wir den Flyer der AGJ Freiburg „ElternWissen in Zeiten von Corona“
- Den offizielle Corona-Ticker des Ministeriums Baden-Württemberg findet man hier
- Die Entwicklung der John-Hopkins-Universität als Weltkarte
- Alle Informationen zu Corona und den Handlungsempfehlungen der Stadt Heilbronn und dem Landkreis Heilbronn
- Du hast eine JuleiCa und müsstest sie verlängern oder auffrischen lassen? Hier gibt es Informationen vom Bundesjugendring.