Kinderrechte
Bereits 1989 haben die Vereinten Nationen beschlossen, die Rechte der Kinder schriftlich festzuhalten. Und seit 1992 besitzen sie auch für Deutschland ihre Gültigkeit. In der sogenannten UN-Kinderrechtskonvention sind sie zusammengefasst und in über 50 Artikeln aufgelistet. Leider haben sie es bis heute aber nicht ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschafft. 2021 scheiterte die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für diese Legislaturperiode.
Aber warum ist es denn so wichtig, die Rechte der Kinder zu verschriftlichen? Ist es nicht selbstverständlich, dass sie das Wertvollste sind, was wir haben und wir alles tun, um sie zu schützen und zu fördern? Leider nein…und umso mehr brauchen sie den Schutz und die Unterstützung des Staates.
Warum ist es wichtig, dass die Kinderrechte in das Grundgesetz aufgenommen werden? Ganz einfach: Wenn es ein Gesetz gibt, kann man sich auch darauf beziehen. Ein Beispiel: Kinder dürfen ihre Meinung noch nicht bei Wahlen einbringen, umso wichtiger ist es, dass sie ihre Meinung und Interessen anderweitig durchsetzen können. Aber auch Eltern haben für ihre Kinder vielerlei Ansprüche, zum Beispiel den auf Unterstützung. Mit einer Rechtsgrundlage wäre es einfacher diesen Anspruch durchzusetzen. Der Staat hätte dann per Gesetz auch den Auftrag Kinderarmut zu bekämpfen und die Angebote für Bildung und Freizeit den echten Bedarfen anzupassen.
Die Möglichkeiten Kinder bei Dingen, die sie betreffen, zu beteiligen, könnten ausgeschöpft werden. So könnten Kinder beispielsweise mitbestimmen, wenn es um den Bau von Schulen oder von Spielplätzen geht. Wer weiß denn am besten, wie Kinder gern spielen? Natürlich die Kinder selbst!
Auf der Seite www.kindersache.de siehst du alle Artikel zu den Kinderrechten auf einen Blick. Wusstest du zum Beispiel, dass jedes Kind das Recht hat, sich auszuruhen, zu spielen und freie Zeit zu haben? Dies kannst du in Artikel 31 nachlesen. Auf der Seite www.kindersache.de gibt es auch einen tollen Film, in dem sehr anschaulich erklärt wird, warum die Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention unbedingt in das Grundgesetz aufgenommen werden sollten. Kinder brauchen einen besonderen Schutz ihrer Rechte – nicht nur Schutz vor Gewalt und Ausbeutung, sondern auch vor Diskriminierung und Benachteiligung. „Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten“. (siehe:https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/politik/kinderrechte-ins-grundgesetz, 1:59 min.)!