Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwarten mit dem gemeinsamen „Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ (www.aufruf-ladg.de) von den Parteien im Baden-Württembergischen Landtag, im Koalitionsvertrag für die kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zu verankern.
Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung initiierte Aufruf kritisiert die bestehenden Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz werden bestehende Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns geschlossen und damit der gleiche Diskriminierungsschutz gewährleistet, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Dies betrifft beispielsweise den Bildungsbereich (Schulen und Hochschulen), Behörden und Ämter wie das Finanzamt, das Gesundheitsamt, das Bürger:innenbüro oder die Ausländerbehörde, sowie die Landespolizei und kommunale Polizeibehörden.
Für die konkrete inhaltliche Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg ist eine Beteiligung von Beratungsstellen und Betroffenenverbänden unabdingbar. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist.
Unterstützen Sie den Aufruf mit Ihrer Unterschrift als Einzelperson oder Organisation